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Kassenleistungen

Alle Leistungen der Pflegekasse im Überblick 2025

Die Pflegekasse bietet eine Vielzahl von Leistungen, die viele Versicherte nicht vollständig ausschöpfen. Im Durchschnitt bleiben über 170 Euro pro Monat ungenutzt. Dieser Überblick zeigt Ihnen, welche Ansprüche Sie haben und wie hoch die Beträge für Ihren Pflegegrad sind.

Pflegegeld

Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Personen erbracht wird. Die monatlichen Beträge betragen: Pflegegrad 2 — 332 Euro, Pflegegrad 3 — 573 Euro, Pflegegrad 4 — 765 Euro, Pflegegrad 5 — 947 Euro. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, wohl aber auf den Entlastungsbetrag und weitere Leistungen.

Pflegesachleistungen

Sachleistungen werden direkt an zugelassene Pflegedienste gezahlt, die körperbezogene Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Die monatlichen Höchstbeträge liegen bei: Pflegegrad 2 — 761 Euro, Pflegegrad 3 — 1.432 Euro, Pflegegrad 4 — 1.778 Euro, Pflegegrad 5 — 2.200 Euro. Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich anteilig kombinieren (Kombinationsleistung).

Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 125 Euro monatlich für Entlastungsleistungen zu. Dieser Betrag kann für Haushaltshilfe, Betreuungsangebote, Tages- und Nachtpflege oder anerkannte Alltagshelfer verwendet werden. Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden.

Verhinderungspflege

Wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt — durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe — übernimmt die Kasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Ab Pflegegrad 2 stehen dafür bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Durch Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege erhöht sich der Betrag auf bis zu 2.418 Euro. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Die Produkte werden kostenlos nach Hause geliefert. Viele Versicherte kennen diesen Anspruch nicht, obwohl er unkompliziert zu beantragen ist.

Wohnraumanpassung

Für Maßnahmen wie den Einbau einer ebenerdigen Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterungen oder eines Treppenlifts zahlt die Kasse bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Dieser Zuschuss ist bis zu viermal nutzbar, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert. Der Antrag sollte vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden.

Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege bieten professionelle Betreuung in Einrichtungen und entlasten pflegende Angehörige. Die monatlichen Höchstbeträge entsprechen denen der Sachleistungen und können zusätzlich in Anspruch genommen werden, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird. Pflegegrad 2 erhält bis zu 689 Euro, Pflegegrad 5 bis zu 2.095 Euro monatlich.

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